Inhalt

AGB

1. Anwendung / Geltungsbereich:

Der Campingplatz Sütel vermietet an den Gast/Vertragspartner den vereinbarten Stellplatz (für Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen, Dauercampingplatz, Saisoncampingplatz) oder Mietunterkunft, Mietobjekt: Ferienhaus, Strandhaus, Bungalow, (nachfolgend „Mietobjekt“ genannt) mit Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf Ferienhäuser, Campingplätze und die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen, die durch Campingplatz Sütel erbracht werden. Es gelten ausschließlich die hier niedergelegten AGB; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website www.suetel.de abrufen und bei Bedarf ausdrucken.

2. Allgemeines:

Unsere aktuellen Öffnungszeiten finden Sie an der Rezeption und auf unserer Webseite www.suetel.de. In der Nebensaison könnten je nach Witterung nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet sein. In der Nebensaison behalten wir uns geänderte Öffnungszeiten der Rezeption vor. Der Gast hat während seines Aufenthalts die Platzordnung zu beachten.

2.1 Meldeformalitäten

Zur Erfüllung der Meldeformalitäten meldet sich jeder Gast vor Betreten des Campingplatzes in der Rezeption mit einem gültigen Personalausweis an. Dies dient der Erfüllung der Meldeformalitäten. Auf Anfrage werden diese Daten an Behörden oder kommunale Stellen weitergegeben. Eine Datenweitergabe der Meldedaten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

2.2 Reisepapiere:


Sie sind selbst für den Besitz gültiger Reisepapiere (Personalausweis, Reisepass) für sich und Ihre Mitreisenden verantwortlich.

3. Reservierungen:


Mit der Reservierung bietet der Kunde dem Campingplatz Sütel den Abschluss eines Vertrages bezgl. der Anmietung einer Unterkunft und/oder Campingplatzes und/oder anderer Einrichtungen zur Freizeitgestaltung an. Campingplatz Sütel behält sich vor, eine Reservierung/Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Reiseunterlagen müssen nach Zugang sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
Die Ferienhäuser sind in der Hauptsaison nur wochenweise buchbar. Stellplatzreservierungen sind nur ab 7 Nächten möglich.
Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen. Weitere Besucher unterliegen Besuchergebühren. Der besuchte Gast meldet seine Besucher spätestens einen Tag vor Ankunft an und haftet für die Entrichtung Besuchergebühren sowie für die Einhaltung der AGB und Platzordnung.
Die Pkws der Besucher parken außerhalb des Campingplatz Sütel. Der Campingplatz Sütel kann kostenpflichtige Ausnahmen gewähren.

4. Vertragsabschluss:


Mit der Anmeldung/Buchung, nimmt der Kunde, gegenüber dem Campingplatz Sütel, den Abschluss eines Vertrages bezgl. der Anmietung einer Unterkunft und/oder Campingplatzes und/oder anderer Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, an.
Die Anmeldung / Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich.
Reservierungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung des Campingplatz Sütels zustande.
Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages anerkannt.
Bei der Buchung von Optionen wie zum Beispiel weiteres Zelt, Fahrzeug, Anhänger, Boot hat der Gast die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Zweifel erkundigen Sie sich vor der Buchung beim Campingplatz Sütel

Die Reiseunterlagen müssen nach Zugang sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
Gruppenreservierungen und kurzfristige Reservierungen sind nur auf Anfrage möglich. Sollte der Gast trotz schriftlicher oder mündlicher Buchung ohne wichtigen Grund (wie ZB. Todesfall oder schwere Krankheit) weniger als 7 Nächte bleiben, werden die gesamten gebuchten Nächte laut Rechnungstellung berechnet. Dies Gleiche gilt, wenn der Gast bei der mündlichen oder schriftlichen Buchung, vorher falsche Angaben gemacht hat. Campingplatz Sütel ist nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen.

5. Einhaltung der Vertragsbedingungen


Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz Sütel den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast vom Campingplatz Sütel eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen dem Campingplatz Sütel und dem Gast kommt mit der Anzahlung der Rechnung durch den Gast oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast oder mit dem Betreten des Campingplatz Sütel zustande je nachdem, was früher eintritt.
Zur Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für den jeweiligen Typ Übernachtungsmöglichkeit darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene. Nach Reisebeginn darf die Unterkunft bzw. der Stellplatz nicht mehr an andere, als im Vertrag genannte Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgelegt.
Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich erlaubt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde.
Bei der Buchung von Optionen wie zum Beispiel weiteres Zelt, Fahrzeug, Anhänger hat der Gast die gewählte Platzgröße zu beachten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung.
Unsere Stellplätze stehen nicht als Erst- oder Zweitwohnsitz zur Verfügung. Saisonale Gäste bis zu 6 Monate sind herzlich willkommen, Preise nach Absprache.
Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung einer bestimmten Übernachtungsmöglichkeit. Dies gilt auch wenn dieser speziell auf dem Lageplan ausgewählt oder vom Campingplatz Sütel bestimmt wurde oder auf Erfüllung von speziellen Wünschen, die über die Überlassung einer Übernachtungsmöglichkeit hinausgehen. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung einer Übernachtungsmöglichkeit in der von ihm gebuchten Kategorie.
Die Abreise ist bis 11:00 Uhr bei einem Stellplatz oder bis 10:00 Uhr bei einer Mietunterkunft zu erfolgen. Eine verspätete Abreise ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit und gegen Aufpreis von mind. 25 Euro einer weiteren Übernachtung möglich.

6. Preise


Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Campingplatz Sütel verfügbar und können dort jederzeit eingesehen werden.
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung sind Sie verpflichtet, den auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preis zu zahlen. Für die Buchung verbindlich ist nur der in dieser Bestätigung ausgewiesene Reisepreis. Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr genutzt werden, nachdem die Reservierungsbestätigung durch Campingplatz Sütel versandt worden ist. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte an. (z.B. auch Prospekte und Internetportale von Drittanbietern)
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ändert sich im laufenden Kalenderjahr der gültige MwSt.-Satz, können Preisanpassungen erfolgen. Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem später liegendem Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer/ der Gästebeitrag, so erhöht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung /der Gästebeitrag der Reisepreis.
Neben dem Reisepreis sind sonstige Gebühren, z.B. Endreinigung zu entrichten. Im Reisepreis nicht enthalten, ist eine Reiserücktrittsversicherung. Diese ist vom Mieter bei einem Versicherer seiner Wahl selbst abzuschließen.
Die Unterkunft/ Mietobjekt/ der Platz muss bei Abreise sauber (inkl. Geschirrspülen etc.) an Campingplatz Sütel übergeben werden. Sollte die Unterkunft / der Platz nicht sauber hinterlassen werden, so ist Campingplatz Sütel berechtigt für die Reinigung und die Entsorgung des Mülls Gebühren in Rechnung zu stellen.

7. Zahlungen & Fälligkeit:


Für Ferienhäuser, Bungalows sind Mietbeträge in Höhe von 30 % des Mietpreises binnen 3 Tagen nach Reservierung anzuzahlen. Der Restbetrag für Mietobjekte ist grundsätzlich 30 Tage vor dem Anreisetag fällig.
Bei Stellplatzreservierungen sind 30% Platzreservierungsgebühren zu entrichten, die auf den Mietpreis angerechnet werden. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise fällig. Eine Rückerstattung des Mietpreises bei vorzeitiger Abreise wird nur bei triftigen Gründen wie z.B. nachgewiesene Krankheit oder Todesfall gewährt.
Nicht zuordnungsbare Zahlungen ohne klaren Verwendungszweck (Vertragspartner, Reservierungsnummer, Reservierungsdatum) oder gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und gelten als nicht bezahlt.
Wird die Anzahlung oder der Restbetrag nicht fristgerecht entrichtet, so kann die Buchung unwirksam werden, ohne dass der Gast nochmals ermahnt oder in Kenntnis gesetzt wird.
Es gelten die Bestimmungen aus Artikel Rücktritt. Bereits gezahlte Beträge werden mit diesen Annullierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet.
Die Preise für Nebenleistungen (wie z.B. Duschkarte, Fahrradverleih, Besucher) und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), sind üblicherweise sofort vor Ort zur Zahlung fällig. Im Falle, der nicht rechtzeitigen Zahlung, ist der Campingplatz berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, woraufhin der Gast den Platz / das Mietobjekt zu räumen hat.
Akzeptiert werden vor Ort Bargeld in Euro, Überweisungen und EC-Karten. Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung des Campingplatz Sütel zulässig.

8. Mietunterkünfte


Die Mietunterkunft ist ausgestattet wie auf der Internetseite des Campingplatz Sütel beschrieben. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption. Erforderliche Informationen erhält der Gast rechtzeitig vor der Anreise. Sofern verfügbar, können auch Hochstühle kostenfrei angemietet werden.
Aus Sicherheitsbestimmungen ist es nicht gestattet, auf der Fläche, auf der sich die Mietunterkunft befindet, Zelte oder Wohnwagen aufzustellen. Der PKW ist auf der zugewiesenen Parkfläche zu parken.
Die Endreinigung des Mietobjektes wird durch den Campingplatz Sütel vorgenommen. Die Endreinigung umfasst nicht die Reinigung von Geschirr, die Reinigung von groben Verschmutzungen des Backofens, des Küchenherdes oder des Kaminofens sowie die Müllentleerung; sofern erforderlich hat der Gast diese Reinigungsarbeiten selbst durchzuführen. Unterlässt er dies, so wird die Kaution einbehalten.

9. Kaution:


Campingplatz Sütel wird bei Aufenthaltsbeginn die Zahlung einer Kaution in Höhe von € 100.- pro Mietunterkunft/ verlangen. Bei Nichtbezahlung kann und wird dem Mieter und seinen Mitbewohnern die Benutzung der Unterkunft verwehrt werden. Die Kautionssumme wird innerhalb von 2 Wochen per Banküberweisung zurückerstattet, wenn die Unterkunft ordentlich und ohne Beschädigungen verlassen wurde. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht.

10. Annullierung des Vertrages / Reiserücktritt:


Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend dabei ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung beim Campingplatz Sütel. In diesem Fall entstehen folgende Kosten: Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Ankunft 30 % der Gesamtkosten, ab dem 28. Tag (oder später), vor dem Ankunftstag 100 % der Gesamtkosten. Reisen Sie nicht an, kommt es nicht, auch nicht anteilig, zur Rückzahlung des Reisepreises und es entfällt nicht die Verpflichtung zur Zahlung desselben.

10.01. Umbuchung:


Eine Umbuchung oder Stornierung der Reservierung online ist noch nicht möglich. Der Gast muss im Falle eines Umbuchungs- bzw. Stornierungswunsches direkt den Campingplatz Sütel kontaktieren.
Auf Ihren Wunsch nimmt Campingplatz Sütel, soweit durchführbar, bis zu 28 Tage vor Mietbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) gegen Entgelt vor. Hierzu zählen die Umbuchung eines Datums, und/oder Haustyps. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen, bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Eine Verkürzung des Buchungszeitraumes ist eine Teilannullierung und wird demnach nicht als Umbuchung angesehen. Eine Umbuchung innerhalb von 27 Tagen vor Anreise ist nicht mehr zulässig.
Bricht der Gast vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige Mietzins nicht erstattet. Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise besteht keine Rückerstattung eines anteiligen Betrages von der geleisteten Anzahlung, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln des Campingplatz Sütel die vorzeitige Abreise zwingend verursacht hat.
Auf Stromlieferung besteht kein Rechtsanspruch. Strom kann nur zur Verfügung gestellt werden, sofern eine Anschlussmöglichkeit besteht.

10.02. Gruppenreisen:


Gruppenreisen mit mehr als 6 Personen oder mehr als einer Unterkunftsmöglichkeit dürfen nicht ohne Genehmigung online gebucht werden, auch nicht in mehreren Transaktionen. Bitte nutzen Sie für Gruppenanfragen E-Mail oder Telefon. Jede Gruppe hat einen Ansprechpartner/ Gesamtverantwortlichen zu benennen. Dieser hat eine komplette Namensliste mit Anschriften und Geburtsdatum zu vorzulegen. Der Restbetrag bei Gruppenreisen ist spätestens 30 Tage vor Anreise pro Buchung fällig. Der Campingplatz Sütel ist bei Falschangaben bezüglich Gruppenreisen jederzeit berechtigt vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beachten Sie den Einbehalt von Entgelten.

10.03 Falschangaben:


Werden Personendaten des Mieters, seiner Mitbewohner, Reisedauer oder Angaben über einzelnen Positionen in der Rechnungstellung unvollständig und/oder unrichtig angegeben, so kann dies ein Recht für den Campingplatz Sütel, für eine fristlose Kündigung des Vertrages darstellen. Falls der Campingplatzbetreiber den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter einer Unterkunft gesetzwidrig und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder gegen die guten Sitten handelt, ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, sich Zugang zum Mietobjekt zu verschaffen.
Das Abstellen von Wohnwagen und Zelten ohne Nutzung: Das Abstellen von Wohnwagen/Zelten ohne Nutzung im Juli und August ist nicht erlaubt, es sei denn es liegt ein wichtiger Grund vor ( Todesfall, schwere Krankheit etc.).Sollte es doch vorkommen, dass ein Wohnwagen/ Zelt ohne wichtigen Grund ohne Nutzung stehen bleibt werden pro Nacht die gebuchten Positionen laut Rechnung in Rechnung gestellt.

11. Haustiere


Das Mitbringen von Haustieren (ausschließlich Hunde) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Gast. Für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung bei Campingplatz Sütel anzufragen, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Katzen sind grundsätzlich verboten. Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden und auf dem Spielplatz sowie in den Mietobjekten.
Wird zum Mietende festgestellt, dass dem nicht nachgekommen wurde, erheben wir pauschal eine Gebühr von min. 100,- € für Lüftung, Reinigung und Mietausfall, da Allergiker diese für längere Zeit nicht buchen können. Dem Gast steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind. Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt. Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine).
Gefährlichen Hunde nach §2 HundehVO M-V (04.07.2000) sind zum Schutze der Mitmenschen verboten. Auf die Geltung die Hundehalterverordnung – HundehVO M-V (04.07.2000) in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen gegen §9 der HundehVO (Ordnungswidrigkeiten) und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.

12. An und Abreise:


Ferienhäuser, Bungalows: Anreise: Nach 15.00 Uhr, Abreise: 10:00Uhr
Campingplatz: Für An - und Abreise gelten die auf der Homepage einsehbaren, je nach Saisonzeit ausgeschriebenen, Öffnungszeiten. Platzräumung bitte bis 11:00 Uhr. Wir bitten Sie die Anreise- und Abreisezeiten einzuhalten, damit der Wechsel reibungslos von statten gehen kann. Vom Campingplatz Sütel kann von öffentlicher Seite verlangt werden, dass die Abreise nachgewiesen wird. Wir hoffen auf ihr Verständnis.

13. Höhere Gewalt:


Höhere Gewalt seitens Campingplatz Sütel liegt vor, wenn eine Vertragserfüllung – eventuell vorübergehend – ganz oder teilweise durch Umstände verhindert ist, auf die Campingplatz Sütel keinen Einfluss nehmen kann, zum Beispiel unter anderem Sturm, Kriegsgefahr, Arbeiterstreiks, Blockaden, Brand, Überschwemmung, Starkregen- Gewitter und andere Störungen oder Ereignisse.

14. Haftung:


In Ausübung des Hausrechtes darf das Personal des Campingplatzes die Aufnahme von Personen verweigern, sie des Platzes verweisen oder ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen und durchsetzen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Platzordnung und AGB notwendig erscheint.
Ist der Verursacher nicht auszumachen, ist die gesamte Gruppe/Familie der Unterkunftsmöglichkeit(en) betroffen.
Der Campingplatz Sütel ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§569 BGB), um die Platzordnung und AGB durchzusetzen. Insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, die Ruhe und Ordnung nachhaltig stört, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört, beschädigt oder entfernt (Diebstahl, Missbrauch an Strom-, Frischwasser- oder Abwasserinfrastruktur) oder wenn er sich in andere Weise vertragswidrig verhält. Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten (anteiligen) Entgelts und/oder der Kaution besteht in diesen Fällen nicht.
Die Haftung von Campingplatz Sütel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Campingplatz Sütel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens seines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Campingplatz Sütel gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, wird die Haftung ausgeschlossen, außer sie beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Campingplatz Sütel oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Campingplatz Sütel.
Campingplatz Sütel haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste, Straßen- Restaurant- Festival- Event- oder Instandhaltungsarbeiten. Bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw. Hagelschäden. Bei Einbruch oder Diebstahl. Beim Umstellen von Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen.

15. Beschwerde:


Trotz aller Bemühungen vom Campingplatz Sütel kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Campingplatzleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen. Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

16. Schlussbestimmungen:


Offensichtliche Druckfehler binden den Campingplatz Sütel nicht. Mit erscheinen verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit. Auf alle Verträge zwischen Campingplatz Sütel und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Campingplatzordnung sowie die Datenschutzinformation (nachzulesen unter www.suetel.de) jeweils in der neuesten Version, sind Bestandteil dieses Vertrages.

17. Gerichtsstand:


Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Oldenburg in Holstein vereinbart.